Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Adolf Gantner Gebäudereinigung GmbH / cleanmyoffice.de
(Stand: 01. Januar 2026)
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen, die die Adolf Gantner Gebäudereinigung GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden („Auftraggeber“) im Bereich der professionellen Gebäudereinigung und infrastruktureller Dienstleistungen erbringt.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines individuellen Angebots durch den Auftraggeber, unter Einbeziehung dieser AGB.
- Vertragsbestandteile sind: das Angebot, der Reinigungsplan (Leistungsbeschreibung), ggfs. ergänzende Leistungsvereinbarungen sowie diese AGB.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
- Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik sowie unter Einhaltung aller gesetzlichen, tariflichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. Leistungsverzeichnis. Änderungen oder Zusatzleistungen sind gesondert zu vereinbaren.
- Der Auftragnehmer stellt qualifiziertes Personal, geeignete Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel bereit. Alle eingesetzten Mittel entsprechen den geltenden Umwelt- und Sicherheitsstandards.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei gleichwertigem Ergebnis von vereinbarten Mitteln oder Methoden abzuweichen, sofern der Reinigungserfolg dadurch nicht beeinträchtigt wird.
- Im vereinbarten Reinigungspreis sind die Schließtage des Auftraggebers (z. B. Feiertage, Betriebsferien) bereits berücksichtigt. Eine Gutschrift erfolgt nicht, wenn die Reinigung an diesen Tagen entfällt.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die vereinbarten Flächen zugänglich sind und keine sicherheits- oder gesundheitsgefährdenden Bedingungen bestehen.
- Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Wasser, Strom sowie ggf. geeignete Lagermöglichkeiten zur Verfügung und sorgt für freien Zugang zu den zu reinigenden Bereichen.
- Zutrittsberechtigungen, Schlüssel oder Zugangscodes sind dem Auftragnehmer rechtzeitig und kostenlos bereitzustellen.
- Sollte der Auftraggeber notwendige Informationen oder Zugangsmittel nicht bereitstellen, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Leistungsmängel.
- Die Leistungen gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht begründete Einwendungen erhebt.
- Bei einer Nichterfüllung einer vertraglich vereinbarten Leistung bzw. Anforderung ist die andere Partei unverzüglich schriftlich zu informieren und zur Nachbesserung binnen einer angemessener Frist aufzufordern.
- Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, die vertragsgemäße Leistung innerhalb der angemessenen Frist nachzuholen. Im Falle eines Mangels ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Erst bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber zur Minderung oder Kündigung berechtigt.
- Die Rüge muss konkret und nachvollziehbar erfolgen (Ort, Art, Zeitpunkt des Mangels).
- Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Regelmäßige Leistungen werden zum Monatsende abgerechnet. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
- Der Auftragnehmer kann Rechnungen elektronisch (PDF per E-Mail) versenden. Der Auftraggeber stellt eine gültige E-Mail-Adresse bereit und informiert rechtzeitig über Änderungen.
- Erteilt der Auftraggeber eine Einzugsermächtigung wird die Vergütung zum Tag der Fälligkeit vom Konto eingezogen.
- Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu berechnen.
- Ändern sich gesetzliche Mindestlöhne, Lohnnebenkosten oder erhebliche Materialkosten (über 5 %), ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung entsprechend anzupassen. Dies ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
- Bei laufenden Verträgen findet jährlich eine Preisüberprüfung statt.
- Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die durch eigenes Verschulden oder das seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
- Zur Abdeckung von Risiken besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € pro Schadensfall.
- Der Auftragnehmer ist bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung wird ein pauschaler Schadenersatz in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehalts des betreffenden Mitarbeiters fällig.
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
- Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Informationspflichten gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern (z. B. bei Zugangsdaten, Schlüsselübergabe) zu erfüllen.
- Verträge beginnen mit dem Starttermin und haben zunächst eine flexible Probezeit von drei Monaten. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
- Nach Ablauf der Probezeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für Unternehmer ist die Schriftform im Sinne des § 126 BGB erforderlich.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche vertragsrelevanten Dokumente (z. B. Leistungsnachweise, Abnahmen, Rechnungen, Mitteilungen) in elektronischer Form bereitzustellen, insbesondere per E-Mail, Kundenportal oder App.
- Derartige elektronische Nachweise gelten als verbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine andere Form schriftlich vereinbart wurde.
- Angebote des Auftragnehmers sind bis zum Zeitpunkt der Annahme freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer kann ein Angebot jederzeit widerrufen, solange noch keine schriftliche oder ausdrücklich dokumentierte Annahme durch den Auftraggeber vorliegt.
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, vom Auftragnehmer als Referenzkunde benannt zu werden. Dies umfasst die Verwendung von Firmenname und Logo auf der Website oder in Marketingmaterialien.
- Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
- Erfüllungsort ist der jeweilige Einsatzort, Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.